Die berühmte Stratocaster gehört zu den Gitarren, die praktisch jeder Musiker sofort erkennt. Ihre geschwungenen Konturen, die ergonomischen Fräsungen und die markante Doppelhornform haben seit ihrer Einführung im Jahr 1954 Generationen von Gitarrenbauern inspiriert. Genau deshalb sorgt der aktuelle Rechtsstreit zwischen Fender und Thomann für so viel Aufsehen. Es geht nämlich nicht einfach nur um eine weitere Markenklage, sondern um eine Grundsatzfrage, die weitreichende Folgen für Hersteller, Händler und Gitarristen haben könnte.
Auslöser der gesamten Entwicklung ist ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2025. Fender hatte dort gegen einen chinesischen Anbieter geklagt, der Gitarren mit einer Stratocaster-ähnlichen Korpusform verkaufte. Weil sich das Unternehmen nicht am Verfahren beteiligte, erging ein sogenanntes Versäumnisurteil. Das Besondere daran: Das Gericht stufte die Stratocaster-Form als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst ein. Damit erhielt Fender in Deutschland und innerhalb der Europäischen Union eine deutlich stärkere rechtliche Grundlage, gegen Nachbauten dieser Form vorzugehen. Das sorgte in der gesamten Gitarrenbranche für Überraschung, denn jahrzehntelang galten sogenannte S-Style-Gitarren (also "Stratocaster-Style") als fester Bestandteil des Marktes.
Nach diesem juristischen Erfolg begann Fender, Hersteller, Händler und Vertriebe anzuschreiben. Ziel waren Instrumente, deren Korpus nach Auffassung des Unternehmens die originale Stratocaster zu eng kopiert. Betroffen waren nicht nur kleine Boutique-Hersteller, sondern auch große Namen der Branche. Medien berichteten unter anderem über Schreiben an Yamaha, PRS und weitere Unternehmen, deren Modelle seit vielen Jahren auf dem klassischen S-Style-Prinzip basieren. Fender betonte allerdings mehrfach, dass man nicht jede Gitarre mit "zwei Hörnern" (also den Cutaways) angreifen wolle. Im Mittelpunkt stünden ausschließlich Instrumente, deren Body das Original nahezu vollständig übernehme. Produkte mit eigenständigen Änderungen oder deutlich erkennbaren Unterschieden seien nach Aussage des Unternehmens nicht das eigentliche Ziel der Maßnahmen.
Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt jedoch der Konflikt mit Thomann. Das liegt nicht nur daran, dass das fränkische Musikhaus als größter Musikalienhändler Europas gilt, sondern auch an der Eigenmarke Harley Benton. Gerade dort finden sich zahlreiche S-Style-Gitarren, die sich optisch an klassischen Stratocaster-Modellen orientieren. Gleichzeitig verkauft Thomann seit Jahrzehnten Fender-Instrumente und gehört zu den wichtigsten Handelspartnern des amerikanischen Herstellers. Umso überraschender war es, dass sich aus dieser langjährigen Geschäftsbeziehung nun ein öffentlicher Rechtsstreit entwickelte.
Im Juni machte Thomann in seinem Blog bekannt, selbst rechtliche Schritte gegen Fender einzuleiten. Das Unternehmen begründete diesen Schritt damit, dass die aufgeworfenen Fragen weit über einen einzelnen Markenstreit hinausgingen. Nach eigener Darstellung betreffe die Angelegenheit die gesamte Gitarrenbranche. Thomann sieht sich dabei gleich in zwei Rollen. Einerseits verkauft das Unternehmen Instrumente unterschiedlichster Hersteller, andererseits entwickelt und vertreibt es mit Harley Benton eigene Modelle. Deshalb könne man die Auswirkungen einer erfolgreichen Durchsetzung von Fenders Rechtsauffassung unmittelbar spüren.
Ein wesentlicher Kritikpunkt richtet sich gegen die Grundlage des ursprünglichen Urteils. Thomann argumentiert, dass es sich eben nicht um eine ausführlich verhandelte Gerichtsentscheidung gehandelt habe, sondern um ein Versäumnisurteil. Aus Sicht des Musikhauses wurden die juristischen Argumente niemals umfassend gegeneinander abgewogen, weil die beklagte Firma gar nicht aktiv am Verfahren teilnahm. Genau deshalb fordert Thomann nun eine vollständige gerichtliche Prüfung, bei der beide Seiten ihre Standpunkte ausführlich darlegen können. Erst danach könne man von einer echten Grundsatzentscheidung sprechen.
Darüber hinaus verweist Thomann auf die besondere Geschichte der Stratocaster. Nach Auffassung des Unternehmens entstand ihre Form nicht ausschließlich aus gestalterischen Überlegungen, sondern ebenso aus funktionalen und ergonomischen Anforderungen. Die ausgeprägten Konturen erleichtern das Spielen im Sitzen, die Fräsungen erhöhen den Komfort am Körper und die Doppelhornform verbessert unter anderem den Zugang zu den hohen Bünden. Genau diese Eigenschaften hätten über Jahrzehnte zahllose Entwickler inspiriert, eigene Interpretationen zu entwerfen. Aus dieser Sicht sei die Stratocaster längst zu einer Art technischer und gestalterischer Grundlage geworden, auf der unzählige moderne Gitarrenkonzepte aufbauen.
Thomann verbindet diese Argumentation mit einem grundsätzlichen Appell an die Branche. Das Unternehmen sieht Vielfalt, Wettbewerb und kreative Weiterentwicklung als entscheidende Triebkräfte des Gitarrenbaus. Würde eine einzelne Korpusform dauerhaft exklusiv geschützt, könnten zahlreiche Instrumente vom europäischen Markt verschwinden oder müssten erheblich verändert werden. Besonders kleinere Hersteller könnten Schwierigkeiten bekommen, kostenintensive Gerichtsverfahren zu führen oder komplette Produktlinien neu zu entwickeln. Nach Auffassung von Thomann würde dadurch nicht nur der Wettbewerb leiden, sondern letztlich auch die Auswahl für Musiker kleiner werden.
Fender weist diese Kritik entschieden zurück. Das Unternehmen betont, dass es keineswegs einen Feldzug gegen die Gitarrenindustrie führe. Vielmehr sehe man sich verpflichtet, ikonische Designs zu schützen, die seit Jahrzehnten eng mit der eigenen Marke verbunden seien. Nach Aussage von CEO Bud Cole gehe es nicht darum, Innovationen zu verhindern, sondern exakte Kopien zu unterbinden. Fender verweist außerdem darauf, dass man zunächst das Gespräch mit Unternehmen suche und eine einvernehmliche Lösung bevorzuge. Erst wenn keine Einigung möglich sei, würden rechtliche Schritte folgen.
Im Juli erreichte der Konflikt schließlich die nächste Eskalationsstufe. Fender reichte eine Verletzungsklage gegen Thomann beim Landgericht Düsseldorf ein. Dabei wirft der Hersteller dem Musikhaus vor, über Harley Benton Gitarren anzubieten, deren Korpusform die geschützte Stratocaster zu eng nachahme. Fender reagierte damit auf Thomanns vorherige Initiative, gerichtlich feststellen zu lassen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliege. Damit stehen sich beide Unternehmen nun unmittelbar vor Gericht gegenüber.
Interessant ist dabei auch die wirtschaftliche Dimension. Fender verkauft nach eigenen Angaben weltweit rund eine halbe Million Stratocaster-Gitarren pro Jahr. Deutschland zählt zu den wichtigsten europäischen Märkten, während Thomann gleichzeitig zu den größten Vertriebspartnern des Unternehmens gehört. Aus Sicht Fenders handelt es sich deshalb nicht um einen kleinen Gitarrenbauer, sondern um einen der bedeutendsten Akteure der gesamten Musikinstrumentenbranche. Gerade deshalb misst der Hersteller dem Verfahren besondere Bedeutung bei.
Viele Gitarristen fragen sich inzwischen, welche Folgen ein endgültiges Urteil haben könnte. Sollte sich Fenders Rechtsauffassung vollständig durchsetzen, müssten zahlreiche Hersteller ihre S-Style-Modelle überarbeiten oder vom europäischen Markt nehmen. Wahrscheinlich würden neue Gitarren künftig deutlich stärker vom klassischen Stratocaster-Design abweichen. Denkbar wären andere Rundungen, veränderte Konturen oder neue Fräsungen, um ausreichend Abstand zum geschützten Erscheinungsbild zu schaffen. Für Käufer könnte das bedeuten, dass vertraute Modelle künftig anders aussehen oder sogar ganz verschwinden.
Gelingt es Thomann dagegen, die rechtliche Grundlage erfolgreich anzufechten, könnte das weitreichende Signalwirkung entfalten. Dann müsste möglicherweise erneut geprüft werden, wie weit der urheberrechtliche Schutz einer Gitarrenform tatsächlich reicht und welche Rolle funktionale Merkmale dabei spielen. Viele Beobachter sehen genau darin den eigentlichen Kern des Verfahrens. Es geht weniger um einzelne Harley-Benton-Modelle als um die Frage, ob eine seit über siebzig Jahren etablierte Gitarrenform heute noch exklusiv geschützt werden kann.
Innerhalb der Gitarrenszene wie z.B. im ELECTRIC GUITAR BOARD, wird der Streit entsprechend emotional diskutiert. Manche Musiker unterstützen Fender mit dem Argument, dass ikonische Designs einen hohen Wiedererkennungswert besitzen und deshalb genauso geschützt werden sollten wie andere kreative Leistungen. Andere verweisen darauf, dass sich der Gitarrenbau seit Jahrzehnten gegenseitig inspiriert und viele Klassiker auf vorhandenen Ideen aufbauen. Für sie gehört die S-Style-Gitarre längst zum allgemeinen Instrumentenbau und sollte nicht ausschließlich einem Hersteller vorbehalten sein. Entsprechend kontrovers fallen auch die Reaktionen in sozialen Netzwerken und Musikerforen aus.
Unabhängig davon, wie das Verfahren letztlich ausgeht, hat der Konflikt bereits jetzt historische Bedeutung. Seit Jahrzehnten existieren zahllose Stratocaster-Interpretationen verschiedenster Hersteller. Selten zuvor stand jedoch so grundsätzlich zur Debatte, wem eine Gitarrenform tatsächlich gehört und wo die Grenze zwischen Inspiration, Weiterentwicklung und unzulässiger Kopie verläuft. Genau deshalb verfolgen nicht nur Fender und Thomann den Prozess mit großer Aufmerksamkeit. Gitarrenbauer, Händler, Juristen und natürlich Musiker in aller Welt warten gespannt darauf, welche Richtung die Gerichte einschlagen werden. Die Entscheidung könnte den europäischen Gitarrenmarkt für viele Jahre prägen und beeinflussen, welche Instrumente künftig in den Musikgeschäften hängen.
Quelle: gitarrebass.de, thomann.de
Fender und die Stratocaster
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